Verpflichtende Aufklärung für Eltern bei Scheidung/ Trennung in Einvernahme

Eltern von minderjährigen Kindern müssen nach § 95 Familienrecht im Falle einer Trennung/Scheidung im Einvernehmen eine verpflichtende Aufklärung zu den Konsequenzen elterlicher Trennung/Scheidung für ihre Kinder besuchen. Jeder der beiden Elternteile hat eine entsprechende Bestätigung der durchführenden Institution bei Gericht vor zu legen.
Die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Informationsweitergabe kann in Form eines Workshops oder in Einzelberatung absolviert werden.

Das Eltern-Kind-Zentrum bietet diese vorgeschriebenen Einzelberatungen an.

Anmeldung erfolgt über die ARGE Erziehungsberatung: www.fitforkids.at oder Tel: 01/8900409

Terminvereinbarung mit Beraterin Elfi Guggi-Pachler unter 0316/ 37 81 40